Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (ITAD) kritisiert, dass das Bundesumweltministerium (BMU) in seinem Arbeitsentwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wichtige Fragen erst in später zu erlassenden Ermächtigungen klären will.
Laut ITAD zeichnet sich aber schon jetzt auf Gesetzesebene an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf ab. Dies betrifft vor allem das Zusammenspiel von energetischer und stofflicher Verwertung, und hier primär die Regelung der Hochwertigkeit bezüglich der Verwertung, die das BMU in § 8 seines Entwurfes geregelt hat.
Durch den aktuellen Entwurf ist laut ITAD nicht nur eine abfallhierarchische Herabsetzung der thermischen Abfallbehandlung zu befürchten, sondern darüber hinaus droht auch eine ungewollte Förderung verschiedenster ökologisch nachteiliger Scheinverwertungsmaßnahmen, mit denen eine notwendige thermische Abfallbehandlung umgangen werden könnte.
Besonders problematisch ist hierbei die Beibehaltung der Mindestheizwertregelung von 11.000 KJ/kg, heißt es in der jüngsten Pressemitteilung des Verbandes. Damit wolle das BMU einerseits besonders vorteilhafte energetische Verwertungsvorgänge mit der stofflichen Verwertung gleichstellen, andererseits die stoffliche Verwertung gegenüber der Verbrennung weiter absichern und darüber hinaus eine gewisse Marktkontinuität und Investitionssicherheit wahren. Die auf den ersten Blick als Zulässigkeitskriterium erscheinende Regelung wirkt laut ITAD faktisch jedoch als eine Herabstufung jeder energetischen Verwertung von Abfällen mit weniger als 11.000 KJ/kg zum Beseitigungsverfahren.
Aus Sicht der thermischen Abfallbehandler werden damit Verwertungsverfahren – ungeachtet der in der Abfallrahmenrichtlinie verankerten Energieeffizienz – auf die gleiche Prioritätenstufe gestellt wie die Deponierung. Dadurch entsteht laut ITAD eine Reihe von Problemen. So könnten beispielsweise nachteiligen Entsorgungswegen der Vorzug eingeräumt werden gegenüber einer thermischen Behandlung, obwohl diese auch die in den Abfällen steckende Energie verwertet.
Die ITAD fordert daher, die Mindestheizwertregelung zu streichen. Es sollte vielmehr eine Definition der energetischen Verwertung in § 3 aufgenommen werden, in der eine relevante Substitution fossiler Brennstoffe vorausgesetzt wird. Dies ist laut ITAD gewährleistet, wenn der Abfall selbstgängig brennt. Dies ist bereits ab zirka 6.000 KJ/kg der Fall.
Darüber hinaus fordert der Verband, dass die hochwertige Verwertung transparenter sein muss. Die getrennte Erfassung, die Zuleitung an ein Verwertungsunternehmen und die Sortierung verwertbarer Fraktionen sind aus Sicht der ITAD alleine noch keine Garantie dafür, dass eine hochwertige Verwertung durchgeführt wird. Die Hochwertigkeit der Verwertung sollte daher in der Ermächtigungsverordnung mit aufgenommen und entsprechend erweitert werden. So sollte beispielsweise der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Bewertung einer Verwertungsmaßnahme mit herangezogen werden, um eine Förderung der weltweit vielerorts menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen zu vermeiden.