Die Testbesuche der DUH hätten ergeben, dass nur drei Viertel der Baumärkte die Verbraucher über die Rückgabe von leeren Montageschaumdosen überhaupt aufklären. Die Informationspflicht über Entsorgungs- und Rückgabemöglichkeiten der gebrauchten PUR-Schaumdosen sei allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Selbst die Märkte, die sich an die Informationspflicht halten, täten dies oft unverständlich oder auf schlecht lesbaren Schildern. Oftmals seien die Hinweisschilder versteckt angebracht, unauffällig gestaltet, zu klein gedruckt oder nicht an allen Verkaufsstellen im Baumarkt angebracht.
Leere PUR-Schaumdosen gelten als Sondermüll und müssen dementsprechend entsorgt werden. „Die in den vermeintlich leeren Dosen enthaltenen Isocyanate können Allergien und Atembeschwerden hervorrufen. Deshalb ist eine konsequente und bundesweite Umsetzung der Informationspflichten über PUR-Schaum in allen Baumärkten zwingend erforderlich“, sagt Maria Elander, Leiterin des DUH Arbeitsbereiches Kreislaufwirtschaft.
Nach DUH-Angaben klären die OBI Baumärkte die Kunden am besten auf: In diesen Märkten werde anschaulich und leicht verständlich auf die Rückgabemöglichkeiten von leeren Bauschaumdosen hingewiesen. „Umso unverständlicher ist das schlechte Abschneiden anderer Baumarktketten“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Alle deutschen Baumarktunternehmen sind aufgefordert ihren gesetzlichen Informationspflichten flächendeckend und verbrauchergerecht nachzukommen.“