„Unter anderem verbietet die Richtlinie den Export von Elektronikgeräten und –komponenten, wenn diese zur Deponierung oder zur Beseitigung in Restabfallverbrennungsanlagen vorgesehen sind“, sagt ISRI-Vorsitzender Robin Wiener. Zudem sei es erforderlich, dass Behandlungsanlagen außerhalb der USA ein dokumentiertes, verifizierbares umwelt- und gesundheitsschonendes Behandlungssystem haben und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
Die verabschiedete Richtlinie beinhalte Regelungen, die die aktuellen Probleme in Recyclinganlagen in der ganzen Welt betreffen, so Eric Harris, Director of Government and International Affairs bei ISRI. Sie verlangten jedoch nicht ein totales Verbot von Exporten von E-Schrott als einzig gangbaren Weg, um unverantwortliches Recycling außerhalb der USA zu verhindern.
Die Entscheidung des ISRI-Vorstandes verstärkt die Standards. Die die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA in ihrem „Responsible Recycling“-Programm, das sogenannte R2-Programm, aufgestellt hat.