Um zu verhindern, dass erhöhte Eigenkapitalanforderungen zu verminderten Kreditvergaben führen, fordert der Bundesrat in einer Entschließung zur Einführung akut wirkender Notfallregelungen in das Basel II-Regime auch die Überarbeitung prozyklischen Regelung.
Wie es in einer Pressemitteilung dazu heißt, begrüßen die Länder zwar die bisherigen Vorschläge des Baseler Ausschusses zur Dämpfung künftiger Risiken auf den Finanzmärkten, verlangen jedoch weitere krisendämpfende Regelungen.
Da die konzeptionelle Vermeidung zukünftiger Krisen nur einen Aspekt einer weit umfangreicheren Problematik darstelle, gelte es darüber hinaus, im Basel II-Regime auch Regelungen für Notfälle zu verankern. Die aktuelle Krise verdeutliche diese Notwendigkeit.
So müsse zum Beispiel für das laufende Jahr mit einer Verschlechterung der Ratings gerechnet werden. Bedingt durch die bislang unveränderten Vorgaben von Basel II seien die Banken gehalten, bei Bonitätsverschlechterungen ihrer Kreditnehmer die Kredite mit mehr Eigenkapital zu unterlegen. Dies führe zu einer restriktiven Kreditvergabe, wirke also prozyklisch und damit krisenverschärfend.