In einer Medienmitteilung fordert der BDSD ein gemeinsames Vorgehen aller Teilnehmer „bei der Neufassung der Prüfungsrichtlinie und der Festlegung einer einheitlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für alle dualen Systeme in Deutschland.“ Nach BDSD-Sicht, dem die Systembetreiber Redual und VfW angehören, sei der bisherige Entwicklungsprozess vor allem durch einseitiges Vorgehen geprägt. Das Schreiben, das die Systembetreiber dem Bundeskartellamt nun vorgelegt haben, entspräche nicht den „im Rahmen der gemeinsamen Sitzung am 26.02.2010 getroffenen Vereinbarungen“.
Wie schon in der Vergangenheit betont der Verband, dass es keine Festlegung gegeben hätte, schon jetzt den Auftrag für eine gemeinsame Wirtschaftsprüfergesellschaft auszulösen, wie sie in einer von sechs Systemen am 26.01.2010 unterzeichneten „Vereinbarung zur Beauftragung eines gemeinsamen Wirtschaftsprüfers“ enthalten sei. Weiter heißt es von BDSD-Seite: „In dieser Vereinbarung werden zudem Vorfestlegungen zur Prüfung und Prüfrichtlinie aufgeführt, die weder im Rahmen der Arbeitsgruppe noch in der Sitzung vereinbart wurden.“
Wegen der aktuellen Entwicklung, so die Mitteilung, halten die Mitglieder des BDSD an ihrer bisherigen Zustimmung zur Beauftragung einer einheitlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Erweiterung des Entwurfes der Prüfungsrichtlinie nicht mehr fest. Der Präsident des BDSD, Raffael A. Fruscio, kritisiert scharf: „Hier sollen offenbar durch Vorabsprachen zwischen einigen Systemen Fakten zu Lasten der in dieser Absprache nicht eingebundenen Systeme geschaffen werden.“ Diese Vorgehensweise zerstöre das notwendige Vertrauen, das zwingende Voraussetzung für die Bestellung eines gemeinsamen Wirtschaftsprüfers sei und führe die Idee einer gemeinsamen Prüfrichtlinie ad absurdum
Der BDSD betonte, dass er sich zu der Notwendigkeit verbesserter Prüfkriterien bekenne und sprach die Empfehlung aus, den Entwurf der Prüfrichtlinie der Gemeinsamen Stelle einschließlich der konsentierten Ergänzungen nach dem Stand vom 26.02.2010 den notwendigen Prüfungshandlungen der jeweiligen Wirtschaftsprüfer zu Grunde zu legen.