Die Grundzüge dessen, wie das BMU das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bis Ende des Jahres novellieren will, scheinen fest zu stehen. Obwohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine 1:1-Umsetzung der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgegebenen Eckpunkte vorgesehen ist, gehen die bisher bekannt gewordenen Grundzüge weit darüber hinaus.
Lesen Sie in der am heutigen Montag (8. März) erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins, was auf die deutsche Abfallwirtschaft möglicherweise zukommt, und wie die Branche darauf reagiert.