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Novellierung des KrW-/AbfG: VKS im VKU warnt vor Schnellschüsse

Mit Nachdruck begrüßt der VKS im VKU den Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), warnt aber zugleich vor Schnellschüssen, die die Interessen der kommunalen Abfallwirtschaft gefährden.
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„Der vorliegende Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zeigt deutlich den Willen zu mehr Klima- und Ressourcenschutz, was der VKS im VKU begrüßt und mit Nachdruck unterstützt“, kommentiert Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des Verbandes, den Arbeitsentwurf des BMU. In einer Pressemitteilung betont der Verband, dass der Entwurf anerkennt, dass sich die in Deutschland praktizierte Zuständigkeit der Kommunen für die Abfälle der Bürger einschließlich der darin enthaltenen Wertstoffe bewährt hat.

Siechau: „Das ist wichtig, denn die Kommunen sorgen für eine flächendeckende, zuverlässige und bürgernahe Entsorgung unabhängig von Marktpreisschwankungen. Dies ist für eine möglichst hohe Rohstoffausbeute aus den Abfällen unerlässlich.“ Und das gilt, so Siechau, nicht nur für die Haushaltsabfälle, sondern auch für den sogenannten Geschäftsmüll, der als Gewerbeabfall gemeinsam mit den Haushaltsabfällen entsorgt wird.

Siechau gibt in der Pressemitteilung des VKS im VKU allerdings zu bedenken, dass in den kommenden Monaten andere noch offene Fragen zur Zuständigkeit, die der Arbeitsentwurf aufwirft, diskutiert und geklärt werden müssen. Siechau. „Der VKS im VKU wird den Entwurf kritisch prüfen, um die Interessen der kommunalen Entsorgungswirtschaft im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren durch eine fundierte und sachgerechte Diskussion zu vertreten.“

Quelle: vks im vku, whe

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