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Nur sechs von neun dualen Systemen einigen sich auf Prüfrichtlinie

Wieder keine Einigung: Bei der vergangenen Sitzung der dualen Systeme konnten sich nur sechs von neun Systembetreibern auf eine gemeinsame Prüflichtlinie verständigen. Einen Teilerfolg gab es trotzdem, die strittigen Punkte des Mengenclearings wurden nach monatelangen Diskussionen geklärt.
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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) begrüßte die Einigung bezüglich der offenen Punkte des Mengenclearings für die Jahre 2008 und 2009: „Alle neun Systembetreiber haben sich auf eine verbindliche Regelung für die letzten beiden Jahre verständigt“, heißt es in einer Mitteilung. Damit sei eine Auseinandersetzung beendet worden, die durch Ausgleichszahlungen, bedingt durch eine deutliche Absenkung der Lizenzmengen im Jahresabschluss 2008, entstanden sei.

Auf einem weiteren Tagungsordnungspunkt stand die Einigung auf eine gemeinsame Prüfrichtlinie und einen gemeinsamen Wirtschaftsprüfer. Mit Duales System Interseroh (DSI), Duales System Deutschland, BellandVision, Eko-Punkt, Veolia Umweltservice Dual und Zentek konnten sich allerdings nur sechs der neun Systembetreiber darauf einigen, die Prüfrichtlinien zu verabschieden. Diese soll dann durch einen einheitlichen neutralen Wirtschaftsprüfer ab dem 3. Quartal zur Meldung der Quartalsmengen in die Gemeinsame Stelle herangezogen werden.

Nach BDE-Angaben soll das gesamte Verfahren – wie auch insbesondere
die Prüfrichtlinien – nun kurzfristig dem Kartellamt zur Prüfung vorgelegt werden. Der Verband bedauere, dass sich „die Systembetreiber Landbell, Vfw und Redual dieser
gemeinsamen Qualitätsoffensive nicht anschließen“. Alle im BDE organisierten Systembetreiber hätten sich bereits angeschlossen.

Deutlicher wird Roland Stroese, Mitglied des Vorstands von Interseroh. Auch er befürwortet die grundsätzliche Verständigung auf einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards. Gleichzeitig betont er aber: „Ich kann nicht nachvollziehen, dass einige sich immer noch schwer tun, eine Qualitätslösung mit gleichen Spielregeln für alle zu unterschreiben – zumal diese dem Kartellamt noch zur Prüfung vorgelegt wird.“

Quelle: BDE, Interseroh, er

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