Der Eigentümer des Steinbruchs in Glöthe behauptete laut Gericht, dass die Entsorgungsfirma 2007 bei der Entsorung des Steinbruchs einen Teil der dort gelagerten Kalkschlämme illegal entsorgt habe. Von den entsorgten rund 25.000 Tonnen gefährlicher Abfälle sei fast die Hälfte nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf verschiedenen Deponien verteilt worden. Der Kläger hatte zunächst Schadenersatz in Höhe von 700.000 Euro gefordert.
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