Der Eigentümer des Steinbruchs in Glöthe behauptete laut Gericht, dass die Entsorgungsfirma 2007 bei der Entsorung des Steinbruchs einen Teil der dort gelagerten Kalkschlämme illegal entsorgt habe. Von den entsorgten rund 25.000 Tonnen gefährlicher Abfälle sei fast die Hälfte nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf verschiedenen Deponien verteilt worden. Der Kläger hatte zunächst Schadenersatz in Höhe von 700.000 Euro gefordert.
Prozess um illegale Entsorgung von Klärschlamm
Vor dem Magdeburger Landgericht ist gestern ein Zivilprozess um illegal entsorgten Kalkschlamm mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Eine Entsorgungsfirma soll rund 12.000 Tonnen gefährliche Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt haben. Nach Angaben des Magdeburger Landgerichts zahlt die Entsorgungsfirma rund 250.000 Euro an den Kläger, den Betreiber eines Steinbruchs.