Erfreulich sei, dass im Bereich Branchenlösungen eindeutige Angaben gemacht wurden. „Die Mitteilung 37 präzisiert eindeutig, dass pfandfreie Einweggetränkeverpackungen in Branchenlösungen nicht zulässig sind – dies bestätigt die Haltung des Verordnungsgebers“, heißt es in einer DSD-Medienmitteilung.
Ein weitere Streitpunkt sei die Eigenrücknahme am Ort der Abgabe: Danach dürfen Händler die von ihnen in Verkehr gebrachten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Abgabe, also am Point of Sale (PoS), zurücknehmen und die für die Systembeteiligung an ein duales System geleisteten Entgelte zurückverlangen. Die LAGA legt in ihrer Mitteilung unmissverständlich dar, dass diese Verpackungen zunächst bei einem dualen System angemeldet werden müssen und nicht von vorneherein bei der Anmeldung abgezogen werden können. Für DSD-Vertriebsgeschäftsführer Michael Wiener ist demnach klar: „Damit müssen auch diese Mengen in die Clearingstelle der dualen Systeme einfließen.“
Wiener appelliert gleichzeitig an die verpflichtete Wirtschaft, die LAGA-Mitteilung auch umzusetzen. Auch wenn nicht jeder Einzelfall im Voraus geregelt werden könne, sei die Wirtschaft gefordert, vernünftige Maßnahmen zur Selbstregulierung zu treffen.
DSD wolle pragmatische und sichere Grundlagen für die Umsetzung der Verpackungsverordnung liefern und habe daher die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) mit diversen Studien insbesondere zu Abgrenzungsfragen beauftragt. In Richtung anderer Systembetreiber sagt Wiener: „Leider verweigerten sich immer noch einige Systemanbieter gemeinsamen Standards.“ Daher bleibe ihm nur den Verpflichteten aus Industrie und Handel zu raten, „genau darauf zu achten, dass sie sich mit einem seriösen Systembetreiber einlassen“.