Bis zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen waren laut Mitteilung der Stadt Krefeld die Regierungspräsidenten für die Aufstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans (AWP) bezogen auf ihre Bezirke zuständig. Seit der Änderung des Gesetzes im Dezember 2007 ist die oberste Abfallwirtschaftsbehörde, das ist das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, verantwortlich für den AWP.
Im nun vorliegenden Entwurf des AWP sei die Zuweisung von Abfallbeseitigungspflichtigen zu bestimmten Müllverbrennungsanlagen nicht mehr vorgesehen. Das bedeute, dass sich Städte und Kreise, die vertraglich nicht an bestimmte MVA gebunden sind in Zukunft aussuchen könnten, wo sie ihren Müll verbrennen lassen. „Und das muss nicht mehr unbedingt in Krefeld sein“, so die Stadt Krefeld. Das könne Auswirkungen auf die Auslastung der Krefelder MVA haben. Der Umweltausschuss habe jetzt eine entsprechende Information des Fachbereichs Umwelt zur Kenntnis genommen.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten demnach bei Anhörungen im Landtag davor
gewarnt, die bewährten Zuweisungen zu den Müllverbrennungsanlagen im Land
kurzfristig aufzuheben. Die meisten dieser Anlagen – wie auch die in Krefeld – seien so dimensioniert, dass sie die Abfälle einer ganzen Region verbrennen können. Die Bilanz für die Krefelder Anlage fiel laut Angaben der Stadt im Jahr 2008 folgendermaßen aus: Aus Krefeld kamen 104.470 Tonnen, aus Viersen 80.750, aus Mönchengladbach 20.760 und aus Neuss 114.740 Tonnen. Das ergibt allein aus den Kommunen und Kreisen eine Zwischensumme von 320.720 Tonnen. Aus sonstigen Quellen wurden 39.070 Tonnen Abfälle geliefert – der Gesamtdurchsatz beläuft sich demzufolge auf 359.790 Tonnen Abfälle.
Danach entfielen auf die Kreise Viersen und Neuss sowie die Stadt Mönchengladbach zusammen rund 60 Prozent des in Krefeld verbrannten Mülls. Entsprechend der Vertragslage könnte Viersen den Vertrag kündigen und seinen Müll ab 2015 woanders verbrennen lassen.