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Brandenburgische Umweltministerin: „Countdown für elektronische Nachweisführung läuft“

Ab dem 1. April wird die Nachweisführung für gefährliche Abfälle bundesweit auf die elektronische Form umgestellt. Jetzt hat Anita Tack, Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, die betroffenen Unternehmen aufgefordert, sich frühzeitig bei der Zentralen Koordinierungsstelle registrieren zu lassen. Das hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) mitgeteilt.
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Bereits kurz nach Inkrafttreten der sogenannten „Experimentierklausel“ sei im Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin gemeinsam mit interessierten Firmen in einem Großversuch die elektronische Nachweisführung erprobt und der Beweis erbracht worden, dass diese praxistauglich sei. Brandenburg sei damit zu einem Vorreiter bei der Einführung dieser Technologie geworden, so das MUGV. Im bundesweiten e-Government-Wettbewerb des Innenministeriums des Bundes wurde dieses Engagement mit einem Preis ausgezeichnet. In der Region sind bereits jetzt 80 Prozent der Entsorger in der Lage, am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen.

Die Einführung der elektronischen Nachweisführung gehe zurück auf eine Initiative des Landes Brandenburg zur Vereinfachung und Erhöhung der Transparenz durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel, so das MUGV. Für alle Beteiligten aus Wirtschaft und Verwaltung werde es nun ernst. Der Systemwechsel vom Papier hin zur elektronischen Nachweisführung stehe unmittelbar bevor. Die dreijährige Übergangsfrist läuft am 31. März 2010 aus und wird nicht verlängert. Eine gewisse Schonfrist gebe es zwar für Erzeuger und Transporteure bis zum 31. Januar 2011 bezüglich der qualifizierten elektronischen Signatur, die die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Aber auch sie müssen bereits ab dem 1. April dieses Jahres elektronische Nachweise führen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter
http://www.zks-abfall.de

und
http://www.gadsys.de/

sowie unter
http://www.sbb-mbh.de/

Quelle: MUGV Brandenburg

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