Nach VDM-Angaben ist die CLP-Verordnung die neue europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung („Classification, Labelling and Packaging“) von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie führt in der gesamten EU ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ein, das sich auf das Global
Harmonisierte System der Vereinten Nationen (UN-GHS) stützt.
Die Reach-Verordnung wird laut VDM durch die CLP-Verordnung ergänzt. Die Meldepflichten gelten für Hersteller und Importeure von Stoffen, die einen in Artikel 39 CLP-VO genannten Stoff in Verkehr bringen. Das Problem sei: Die Fristen, in denen betroffene Unternehmen melden müssen, weichen von den Vorschriften der Reach-Verordnung ebenso ab wie die Freigrenzen der einzelnen Stoffe.
„Die neue europäische CLP-Verordnung passt nicht in die politische Landschaft und führt erneut zu einer unnötigen Belastung unserer Wirtschaft“, kritisiert VDM-Geschäftsführer Ralf Schmitz das neue Regelwerk aus Brüssel.
Der VDM beklagt insbesondere, dass neben dem ohnehin schon aufwändigen Reach-System
ein zweites, sehr ähnliches Gesetzeswerk geschaffen wurde. „Hier wird den
Unternehmen unnötiger Aufwand abverlangt, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen für den
Umwelt- oder Gesundheitsschutz erkennbar wäre“. Das gerade in Zeiten, in denen viele
Firmen laut VDM „um ihr Überleben kämpfen, weitere Belastungen für die Unternehmen geschaffen würden, sei kontraproduktiv und politisch verfehlt“.
Von der versprochenen Deregulierung sei in Brüssel nichts zu spüren, betonte der Verband angesichts der immer weiter ansteigenden Gesetzesflut. Daher fordert der VDM, dass bei der nun erforderlichen deutschen Umsetzung der EU- Verordnung müsse alles vermieden werde werd, was zusätzlichen Aufwand für die Wirtschaft erfordere. „Wir brauchen nach Reach kein Reach XXL“, betont Schmitz.