Nach Ansicht der RAL-Gütegemeinschaft zeigen die Ergebnisse der Studie und die sich daraus ergebenden Optimierungsnotwendigkeiten, dass es jetzt auch für die anderen Bundesländer mit Kühlgeräte-Recycling-Anlagen dringend angezeigt ist, die Situation zu überprüfen.
In Bezug auf die ökologischen und klimarelevanten Ziele seien die Erhebungen des Instituts für Energie- und Umwelttechnik interessant, das den Auftrag zur Begutachtung der Situation bekommen hatte. Denn zur Berechnung der FCKW-Rückgewinnungs-Quoten in der LANUV-Studie seien dieselben Zahlen herangezogen worden, die auch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als Bezugsgröße gewählt wurden. Die DUH hatte als Grundlage ihrer Berechnungen die Rückgewinnungsmengen in Relation zu den aus dem UBA-Leitfaden und der RAL-GZ 728 bekannten Daten angeführt. Mit den Zahlen den LANUV für die Jahre 2007 und 2008 seien somit die DUH-Recherchen für 2007 bestätigt.
Für 2007 und 2008 enthält der LANUV-Bericht zur FCKW-Rückgewinnung folgende Ergebnisse: 2007 seien 65 Prozent in Stufe I und 62 Prozent in Stufe II erreicht worden, was insgesamt eine Rückgewinnungsquote von 63 Prozent ergibt. 2008 seien demnach 85 Prozent in Stufe I und 75 Prozent in Stufe II, ingesamt 78 Prozent erreicht worden. (In der Behandlungsstufe 1 wird das Kühlgerät trocken gelegt. Hierfür wird zunächst das Kältemittel-Öl-Gemisch aus dem Kühlkreislauf abgesaugt. Anschließend werden das Kältemittel und das Kompressorenöl über eine spezielle Wärme- und Druckbehandlung voneinander getrennt. Die Behandlungsstufe 2 zielt auf die möglichst emissionsfreie Rückgewinnung der in den PUR-Isolierschäumen der Kühlgeräte enthaltenen FCKW)
Es ist aus RAL-Sicht davon auszugehen, dass damit auch die DUH-Zahlen der Jahre 2004 bis 2006, die zu wenig schmeichelhafte Ergebnisse kamen, den damaligen Zuständen entsprachen und die Kritik an den Ermittlungen der DUH unberechtigt war. Gleichzeitig mache dies klar, dass es enorm wichtig war, eine Sachstandsüberprüfung zu unternehmen.
Schlussfolgerung des LANUV: Kühlgeräte-Recycling in NRW ist auf hohem Niveau
Die Schlussfolgerung des LANUV, dass das Kühlgeräte-Recycling in NRW auf hohem Niveau durchgeführt wird, tielt die RAl-Gütegemeinschaft eigenen Angaben zufolge allerdings nicht. Bei der Stufe I reichen dem LANUV-Bericht zufolge die Einzelergebnisse für 2007 von 58 bis 92 Prozent und für 2008 von 78 bis 101 Prozent. Für die Stufe II sind 2007 Werte von 41 bis 86 Prozent und 2008 Werte von 61 bis 87 Prozent ersichtlich.
Angesichts der weiten Spanne der Prozentwerte bei den einzelnen Recycling-Unternehmen könne aus RAL-Sicht nur für den jeweils Besten der Betreiber der Stufen I und II von einem relativ hohen Niveau gesprochen werden. Für die Stufe I müssen allerdings nach Auffassung der RAL-Gütegemeinschaft die Werte nochmals überprüft werden, weil hier für einen der Betreiber eine Rückgewinnung von 101 Prozent attestiert wird und dieser Wert doch zumindest etwas fraglich erscheint. Insgesamt zeige sich ganz eindeutig, dass einige Betriebe noch erhebliches Entwicklungspotential nach oben haben. Dies gelte insbesondere für die Stufe II, wo 2008 keiner der Betreiber die international geforderten 90-Prozent-Rückgewinnungsquote erfüllt habe.
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RAL-Gütegemeinschaft fordert einheitliche Dokumentationssysteme der Anlagen
Durch den Bericht werde allerdings der bereits durch die DUH-Veröffentlichungen dokumentierte Trend hin zu besseren Rückgewinnungsquoten in NRW eindeutig bestätigt. Den aus dem Bericht hervorgehenden Vorschlägen zur Optimierung der Behandlung pflichtet die Gütegemeinschaft bei. Jedoch sei es dringend erforderlich, die Dokumentationssysteme der Anlagen unverzüglich auf eine einheitliche Basis zu stellen, sagt Christoph Becker, Geschäftsführer der RAL-Gütegemeinschaft. Sowohl die RAL-Gütesicherung GZ 728 als auch das gemeinsame Papier von WEEE-Forum, Conseil Européen de la Construction d’appareils Domestiques und des Branchenverbandes European Electronics Recyclers Association gäben dazu ausreichend Basis.
Vor allem die lückenlose Dokumentation der Material-Input- und Outputströme der Anlagen werde es den Überwachungsbehörden möglich machen, Kontrollen effektiv und nachhaltig durchzuführen.
Der LANUV-Bericht zeige zudem, dass es sinnvoll sei, die vom Umweltbundesamt (UBA) und von der RAL-Gütegemeinschaft erarbeiteten Zielwerte für FCKW-Rückgewinnung als Maßstab heranzuziehen. Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz zeigten, dass dies nach wie vor gerechtfertigt sei, auch wenn der Anteil der FCKW-betriebenen Kühlgeräte zurückgehen wird. Bedenken des Umweltbundesamtes, dass die seinerzeit im UBA-Leitfaden manifestierten Rückgewinnungswerte nicht mehr „up to date“ seien, sollten damit als unbegründet angesehen werden.