Entgegen den DUH-Behauptungen liegt die Verwertungsquote bei Getränkekartons im Jahr 2008 laut Schäfers durchaus bei 65 Prozent. Bezugsgröße für die vom FKN und auch von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) veröffentlichte Quote ist die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge, heißt es in der Stellungnahme des FKN. Würde man die Quotenberechnung der Verpackungsverordnung zugrunde legen, die sich an der lizenzierten Verpackungsmenge orientiert, käme man für das Jahr 2008 sogar auf weit über 65 Prozent. Zahlen zu 2009 liegen noch nicht vor. Alle Annahmen der DUH seien aus Sicht der FKN reine Spekulation.
Schäfers weist zudem darauf hin, dass die Recyclingquoten des deutschen wie des europäischen Rechts auf Bruttomengen basieren. Mit anderen Worten: Füllgutreste werden bei der Berechnung – anders als wie von der DUH gefordert – nicht abgezogen. Dies sei laut FKN auch sinnvoll, da sonst für jede Verpackung – also nicht nur für Getränkeverpackungen – der entsprechende durchschnittliche Restgehalt ermittelt werden müsste. Im Übrigen sei der von der DUH behauptete und kritisierte Restinhalt von durchschnittlich 20 Prozent deutlich zu hoch angesetzt. Derartige Tests, zumal methodisch nicht belegt, seien wissenschaftlich nicht belastbar und hätten daher keine Aussagekraft.
Der FKN wehrt sich auch gegen die Behauptung der DUH, dass im Jahr 2009 zirka 10 Prozent der gesammelten Menge an Getränkekartons thermisch verwertet wurde. Dies treffe für die von der FKN-Tochtergesellschaft ReCarton GmbH abgewickelten Mengen jedenfalls nicht zu. Wie es in der Pressemitteilung des Verbandes dazu weiter heißt, wurden Getränkekartons seit Beginn der haushaltsnahen Sammlung ausschließlich stofflich verwertet.
Demgegenüber habe die Duales System Deutschland GmbH (DSD), die die bei ihr lizenzierten Mengen seit Januar 2009 in eigener Verantwortung verwertet, nach eigenen Angaben eine nicht näher quantifizierte Menge thermisch verwertet, da das Material überlagert war. Laut FKN handelte es sich dabei um eine Ausnahmesituation, die durch den plötzlichen Wegfall von zwei Verwertungsanlagen in Folge der durch die allgemeine Finanzkrise bedingten Marktverwerfungen auf dem Altpapiermarkt Ende 2008 verursacht wurde. Inzwischen sollen jedoch wieder drei Aufbereitungsanlagen in Betrieb sein.
Die FKN weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die thermische Verwertung der bei der Aufbereitung von Getränkekartons anfallenden Polyethylen/Aluminium-Reststoffe den Vorgaben der Verpackungsverordnung entspricht.
Da in anderen Bereichen Optimierungspotenziale ausgeschöpft wurden, kommt der FKN zu dem Ergebnis, dass sich die gesamtökologische Bewertung des Getränkekartons im Vergleich zur Glasmehrwegflasche durch die Ausstattung mit Kunststoffverschlüssen nicht verschlechtert habe. Dies sei unter anderem durch eine vom Umweltbundesamt anerkannte Studie des Ifeu-Instituts aus dem Jahr 2004 belegt, die noch nicht einmal die neuesten Verbesserungen berücksichtige. Um letzte Zweifel auszuschließen, würde es der FKN begrüßen, wenn das Umweltbundesamt (UBA) eine Fortschreibung seiner früheren Studie in Auftrag geben würde.