Eigentlich sollten Berichte wie aus Accra längst der Vergangenheit angehören. Doch die Realität belehrt eines Besseren. Container mit Computerbildschirmen und Fernsehern verlassen Europa über die großen Häfen wie Hamburg, Rotterdam oder Antwerpen, wird allgemein vermutet. Nicht als Abfall, sondern als Handelsware deklariert. Eigentlich gibt es genügend nationale und internationale Gesetze und Regelungen, die Exporte von E-Schrott ausdrücklich untersagen. Wie viele Altgeräte in Drittländer exportiert werden, lässt sich dabei nicht einmal vorsichtig schätzen. Weder die deutschen noch die europäischen Behörden verfügen über exakte Zahlen. 2007 hat das Umweltbundesamt ein Gutachten zum Export von Elektrogeräten und Elektroaltgeräten in Auftrag gegeben, um eben diesen Sachverhalt zu klären. Die Studie soll voraussichtlich Mitte Januar veröffentlicht werden, wie Ulrich Smeddinck vom UBA mitteilt.
Durch Exporte, aber auch durch die Entsorgung insbesondere von Elektrokleingeräten in der Restmülltonne gehen die darin enthaltenen Metalle unwiederbringlich verloren. Als Hauptursache für illegale Exporte von Elektroaltgeräten gilt die rechtlich sowohl im Abfallverbringungsrecht als auch in der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, der sogenannten WEEE-Direktive (Waste Electrical and Electronic Equipment), und in der alten Abfallrahmenrichtlinie nicht vorhandene Abgrenzung zwischen Altgeräten und Gebrauchtgeräten. „Die Abgrenzung ist nicht ordentlich gelöst“, findet auch Karl-Heinz Florenz. Der CDU-Europaabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Umweltfragen fordert, dass die Begriffe in der in diesem Jahr anstehenden Revision der WEEE-Direktive sauberer formuliert werden müssten.
Lesen Sie in der neuen Ausgabe des RECYCLING magazins mehr über illegale E-Schrott-Exporte und welche Kontrollmöglichkeiten in Deutschland ergriffen werden könnten, um diese Exporte zu verhindern.