172
Die 10. Kammer gab Klagen von Bewohnern eines Nachbarhauses in wesentlichen Teilen statt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, übersteigt der Lärmpegel im Recyclinghof tagsüber die laut Baugenehmigung einzuhaltenden Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel Schallpegel dB(A). In der Nacht seien es 40 mehr als erlaubt. (dpa)