Der vollständige Titel der LAGA-Mitteilung Nr. 25 lautet: „Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und zum Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)“. Diese Vollzugshilfe wurde im Rahmen der LAGA Ad-hoc-AG „Überarbeitung der MusterVV zur EG-AbfVerbrV und zum AbfVerbrG“ neu gefast. Diese Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der für das Abfallrecht zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, einzelner Vollzugsbehörden der Länder, des Umweltbundesamtes, der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Güterverkehr zusammen.
Zum Hintergrund: Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung versteht sich als sach- und fachkundige Kommentierung der neuen Bestimmungen zur Verbringung von Abfällen. Sie soll dabei helfen, die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen. Ihr kommt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu; insbesondere handelt es sich auch nicht um Innenrecht der Verwaltung.
Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung ist es Angelegenheit der für den Vollzug des Abfallverbringungsrechts zuständigen Länder, zu entscheiden, ob, inwieweit und in welcher Weise sie die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung in ihrem Zuständigkeitsbereich einführen. Die nach Landesrecht für den Vollzug des Abfallverbringungsrechts zuständigen Behörden können hierüber Auskunft geben. Dies gilt für die betroffenen Bundesbehörden entsprechend.