In seiner heutigen Pressemitteilung appelliert der VBS daher an die Bundesregierung, eine positive Entscheidung zu dem von den Tarifparteien vereinbarten Mindestlohntarifvertrag möglichst rasch nachzuholen.
Vor dem Hintergrund einer Tendenz, den Wettbewerb vermehrt über Niedriglöhne zu gestalten, sprechen aus Sicht des VBS gute Gründe für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Entsorgungsbranche: So kann gewährleistet werden, dass die in Vollzeit tätigen Mitarbeiter für ihre harte Arbeit einen Lohn erhalten, der ihnen die Führung eines menschenwürdigen Lebens erlaubt, ohne – im Regelfall – auf zusätzliche staatliche Aufstockungsleistungen angewiesen zu sein.
Gleichzeitig kann vermieden werden, dass Betriebe, die mit Niedriglöhnen arbeiten, keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile erlangen, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Entsorgungsbetriebe mit sozial inadäquaten Niedriglöhnen beschädigen darüber hinaus das Ansehen der privaten Entsorgungswirtschaft insgesamt und liefern denjenigen Argumente, die Entsorgungsdienstleistungen rekommunalisieren wollen. Dies kann und will der VBS als Verband, der sich der Marktwirtschaft verschrieben hat, nicht akzeptieren.
VBS-Präsident Otto Heinz: „Der von den Tarifparteien vereinbarte Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro pro Stunde stellt für unsere Mitliedsbetriebe keine Überforderung dar. Vielmehr würde der Mindestlohn einen gewissen Schutz vor Mitbewerbern bringen, die sich über Lohndumping ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen.“
Aus Sicht des Verbandes kann der Mindestlohn jedoch nur ein Baustein sein, um Qualität und fairen Wettbewerb in der Branche sicherzustellen. Wesentliche weitere Kriterien hat der VBS gemeinsam mit dem Bayerischen Landkreistag, dem Bayerischen Städtetag und dem Auftragsberatungszentrum Bayern in den Orientierungshilfen für öffentliche Ausschreibungen in der Entsorgungsbranche entwickelt.