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Die Richter in Münster gaben einem Anwohner Recht, der den zu geringen Abstand der Anlage zu seiner Wohnung sowie die bis in die Abendstunden reichende Betriebszeit moniert hatte (Az.: 8 B 1549/09.AK). Die Anlage im Gewerbepark Mersch umfasst etwa Bauschutt- und Gewerbeabfall-Recycling sowie eine Schrottplatz. (dpa)