Die Richter in Münster gaben einem Anwohner Recht, der den zu geringen Abstand der Anlage zu seiner Wohnung sowie die bis in die Abendstunden reichende Betriebszeit moniert hatte (Az.: 8 B 1549/09.AK). Die Anlage im Gewerbepark Mersch umfasst etwa Bauschutt- und Gewerbeabfall-Recycling sowie eine Schrottplatz. (dpa)
Gericht: Müllrecycling gehört nicht in Gewerbegebiet
Ein Müllrecycling-Betrieb mit Lärm und Gestank gehört nicht in ein Gewerbe-, sondern in ein Industriegebiet: Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen am Mittwoch den Betrieb einer entsprechenden Abfallverwertungsanlage der Stadt Haltern (Kreis Recklinghausen) vorläufig gestoppt.