Sowohl Alba als auch ver.di rechnen damit, dass dieser Tarifvertrag in den nächsten Tagen vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung für „allgemeinverbindlich“ erklärt wird. Mit Geltung dieser Mindestlohn-Verordnung wäre ab sofort ein Brutto-Mindestlohn von 8,02 Euro pro Stunde für die gesamte Branche Abfallwirtschaft bindend.
Axel Schweitzer, Mitglied des Alba-Vorstands hofft darauf, dass die Branche bald Klarheit darüber erhält, wie die Koalition mit der bereits für Mitte November angekündigten Verordnung nun umgehen will. „Wir halten es für sinnvoll und richtig, dass auch bei der Entlohnung ein einheitlicher Standard für die gesamte Branche gelten soll.“
Schweitzer betont, dass Alba die Tarifverhandlungen schon sehr frühzeitig konstruktiv begleitet habe. „Wichtig und entscheidend ist jetzt, dass die Bemühungen aller an den Verhandlungen Beteiligter nicht umsonst war und in Zukunft auch wirklich alle Unternehmen der Branche ihrer Verantwortung gerecht werden und sich an die neue Regelung halten.“ Alba beteuert in der Pressemitteilung, dass es den Mindestlohn in den betreffenden Teilbereichen nach Inkrafttreten umgehend einführen werde.
Laut Erhard Ott, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes und Fachbereichsleiter Ver- und Entsorgung, wäre die Einführung des Mindestlohns in der Abfallwirtschaft ein wichtiger Beitrag für einen fairen Wettbewerb, der Lohndumping einschränkt. Bedeutend sei auch, dass Leiharbeitnehmer in die Verordnung einbezogen sind.
ver.di will deshalb eine Kampagne einleiten, um den Mindestlohn überall in der Abfallwirtschaft durchzusetzen, so wie es ALBA für seine Unternehmen bereits angekündigt hat.
Der BDE appelliert an die Bundesregierung, den Mindestlohntarifvertrag für die Abfallwirtschaft nicht zu blockieren und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung kurzfristig zu unterzeichnen. Diese Mindestlohnvereinbarung wird laut BDE von Seiten der privaten Arbeitgeber unverändert befürwortet.
Zum Hintergrund: Bereits am 12. Januar hatten sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf einen entsprechenden Tarifvertrag geeinigt. Nach einer für Mitte November geplanten Beratung im Bundeskabinett hätte der Bundesarbeitsminister den Mindestlohn durch Verordnung für allgemeinverbindlich erklären können. Der Bundestarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium hatte dies bereits einstimmig empfohlen. Zwischenzeitlich wurde die Entscheidung jedoch im Bundeskabinett angehalten und eine Beratung im Koalitionsausschuss vereinbart.