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Neben der vom Vorstand angestrebten Sanierung durch ein Insolvenzplanverfahren werden vom vorläufigen Insolvenzverwalter auch andere Sanierungsalternativen geprüft. Hierzu gehört insbesondere die übertragende Sanierung, bei der die vorhandenen Vermögenswerte ganz oder teilweise auf eine neue Gesellschaft der Investoren übertragen werden.