„Wir werden die Bundesregierung zu ihrem Bekenntnis einer starken kommunalen Selbstverwaltung beim Wort nehmen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Außerdem erwarten wir, dass es bei der steuerlichen Belastung der Bürgerinnen und Bürger nicht durch die Hintertür zu Gebührenerhöhungen im Bereich der Entsorgungsgebühren kommt. Die Regelungen im Koalitionsvertrag sind hier widersprüchlich und wir hoffen, dass sich unsere Argumente und die der kommunalen Spitzenverbände letztlich durchsetzen“, so Reck weiter.
Die kommunale Abfallwirtschaft in Deutschland habe hier Erfolge aufzuweisen. Die Recyclingquote von über 50 Prozent der Haushaltsabfälle sei nur ein Beispiel hierfür, so der VKS im VKU. Auch die unabhängig von Marktpreisen vorgehaltenen Systeme der getrennten Erfassung von Abfällen hätten in den Zeiten der Wertstoffkrise bewiesen, dass die Daseinsvorsorge auch Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Umgang mit Abfällen bedeute. Stehe doch die Energiegewinnung aus Abfall in energieeffizienten Müllverbrennungsanlagen oder aber bei der Biogasgewinnung schon lange auf der kommunalen Agenda. „Die neue Bundesregierung darf diese nachhaltigen Vorteile nicht gegen eine Privatisierung der Wertstoffwirtschaft eintauschen, die allein wirtschaftliche Gesichtspunkte über das Gemeinwohl stellt. Im Bereich der Abfallwirtschaft brauchen wir keine weitere Krise“, meint Siechau.
Gerade der selektive Aufbau gewerblicher Wertstofferfassungsangebote in Zeiten hoher Erlöse und der folgende Rückzug mancher Privater bei sinkenden Weltmarktpreisen mahnten laut Verband zur Umsicht bei der anstehenden Abfallrechtsnovelle – ebenso wie beispielsweise die wachsenden Überkapazitäten im Bereich der Ersatzbrennstoffverwertung durch private Investoren.
Forderungen des VKS im VKU:
Damit sich die Abfallwirtschaft in Deutschland transparent, krisensicher und effizient entwickeln kann, stellt der VKS im VKU folgende Forderungen an die neue Bundesregierung:
1. Sicherung der bewährten Strukturen in der kommunalen Daseinsvorsorge einschließlich der Entscheidungsfreiheit der Kommunen über die Art der Aufgabenerfüllung.
2. Klare Regelung der kommunalen Zuständigkeit für die Entsorgung aller Haushaltsabfälle und der damit gemeinsam einzusammelnden Gewerbeabfälle (Geschäftsmüll) im Zuge der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht.
3. Förderung des Beitrags der Abfallwirtschaft zum Ressourcen- und Klimaschutz durch Rechts- und Planungssicherheit.
4. Übertragung der Aufgabe der Verpackungserfassung auf die Kommunen im Sinne einer verbraucherfreundlichen und vollzugstauglichen Neugestaltung der Verpackungsentsorgung und Aufnahme der Regelungen in das novellierte Abfallgesetz.
5. Klare, bundesweit einheitlich gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Abfallablagerungen in Ton- und Kiesgruben sowie Ausgestaltung von wirkungsvollen Kontrollen illegaler Abfalltransporte und Abfallablagerungen.