„Wir vermissen in der Endfassung des Koalitionsvertrages klare Zukunftsperspektiven für die Kommunalwirtschaft in Deutschland“, so das Fazit des VKU-Präsidenten, Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil. „Die großen Energiekonzerne werden durch die Laufzeitverlängerung zusätzliche Gewinne erzielen. Die Stadtwerke erwarten, dass diese Gewinne größtenteils abgeschöpft werden und den Stadtwerken einen Ausbau einer dezentralen und zukunftsfähigen Energieversorgung ermöglichen.“
„Wir erwarten, dass es bei der steuerlichen Belastung der Bürgerinnen und Bürger nicht durch die Hintertür zu Gebührenerhöhungen im Bereich der Entsorgungsgebühren kommt. Die Regelungen im Koalitionsvertrag sind hier widersprüchlich und wir hoffen, dass sich unsere Argumente und die der kommunalen Spitzenverbände letztlich durchsetzen“, so Weil. „Wir werden die Bundesregierung auch in der Zukunft zu ihrem Bekenntnis einer starken kommunalen Selbstverwaltung beim Wort nehmen“, so VKU-Präsident Weil.
Das Ziel der neuen Regierungskoalition, den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken, wird vom VKU ausdrücklich begrüßt. Mit ihren Kraftwerken und dem Ausbau erneuerbarer Energien, aber auch im Bereich der Energieeffizienz und intelligenter Technologien bildeten Stadtwerke ein dynamisches, lokales Gegengewicht zum Oligopol der privaten Konzerne. Zugleich könnten sie einen Beitrag zu den politischen Klimaschutzzielen leisten. „Das angekündigte Energiekonzept 2010 kann ein wichtiger Schritt sein, um ein gemeinsames Verständnis zwischen Politik und Energiewirtschaft über die Ausgestaltung einer nachhaltigkeitsgerechten und wirtschaftlichen Energieversorgung zu entwickeln“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Dringend erforderlich für die anstehende Modernisierung des Kraftwerksparks und intelligenter, verlässlicher Elektrizitäts-, Erdgas- und Wärmenetze seien dabei planungs- und investitionssichernde Rahmenbedingungen.
Im Bereich der Wasserwirtschaft wolle die Koalition zwar ein Handlungskonzept zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit entwickeln, verhindert aber diese kommunale Zusammenarbeit, indem sie in der Wasserversorgung Ausschreibungslösungen den Vorrang gibt. „Das ist nicht zu verstehen“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Reck. „Es widerspricht außerdem der Position der Bundesländer. Diese hatten noch Anfang 2009 eine Klarstellung im Vergaberecht zugunsten der interkommunalen Zusammenarbeit gefordert, sobald europarechtliche Klarheit herrsche.
Diese Klarheit hat der EuGH im Sommer hergestellt. Die Koalition geht jetzt aber den umgekehrten Weg, sie verhindert interkommunale Zusammenarbeit.“