Nach dem bvse-Konzept soll die Steuerungsverantwortung für die Ausschreibung der Verpackungssammlung und –sortierung künftig bei den Kommunen liegen. Aber nur diese, betont der Verband. Eine ausschreibungsfreie „inhouse-Vergabe“ an kommunale Unternehmen kann es damit nicht geben. Private wie kommunale Unternehmen sollen sich so gleichermaßen und unter gleichen Bedingungen um die entsprechenden Aufträge bewerben können.
Ferner soll der Gesetzgeber die Aufgaben der Dualen Systeme auf einen klar definierten Bereich beschränken, denn sie haben laut bvse die Wahrnehmung der Produktverantwortung für die Hersteller und Vertreiber (Produktverantwortliche) zu gewährleisten, nicht aber zu bewirken.
Um Trittbrettfahrer und sonstige Ausweichmöglichkeiten der Inverkehrbringer von Verpackungen zu vermeiden, fordert der bvse, dass die in Verkehr gebrachte Menge der Verpackungsmengen Gegenstand des Jahresabschlusses wird, beispielsweise durch eine Pflichtberichterstattung im Lagebericht der Gesellschaft. Ebenso soll die erfolgreiche Verwertung im Jahresabschluss veröffentlicht werden, etwa in einer Input-/Outputrechnung.
Außerdem fordert der bvse, dass das bisherige Finanzierungssystem auf den Prüfstand gestellt werden soll.
Das noch im Detail zu konkretisierende Finanzierungsmodell des bvse sieht eine Kombination von Fondsentgelt und Verwertungszertifikaten vor. Bei dem Fonds kann es sich durchaus um die bisherigen dualen Systeme handeln, was sich laut bvse vermutlich auch anbietet, allerdings mit einem geänderten Geschäftsmodell. Von den Einnahmen in dem Fonds sollen die Sammlung und die Sortierung am Privathaushalt finanziert werden.
Die Verwertungszertifikate sollen von demjenigen beigebracht werden, der die Möglichkeit der Steuerung für die gegebenenfalls nachfolgend noch notwendigen Verwertungsschritte hat. Dies ist – analog der Erstbehandlungsanlage im ElektroG – bei LVP der Sortierer, bei Glas der Aufbereiter und bei PPK ebenfalls der Sortierbetrieb.
Die Zertifikate sollen den Verpflichteten beziehungsweise den Systemgesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Seitens der Aussteller soll allerdings kein Handel mit den Zertifikaten stattfinden. Die Produktverantwortlichen sollen nach dem Konzept des bvse die Verwertungszertifikate von den Sortierern oder Aufbereitern erwerben, um den Nachweis der Erfüllung der Produktverantwortung zu erbringen.
Die Verwertungszertifikate sollen im Preis abhängig von den notwendigen Verwer-tungsverfahren sein. So können laut bvse zum einen ökologisch vorteilhafte Verpa-ckungen gefördert werden. Zum anderen sollen die Produktverantwortlichen so an den für die Verpackungsabfälle erzielbaren Erlösen beteiligt werden.
Die dahinter steckende Idee ist, dass Interesse an guten Sortierergebnissen über möglichst viele hochwertige Zertifikate zu stärken. Schließlich seien für gute Sortierergebnisse auch eine gute Sammelqualität erforderlich. Laut dem bvse sei ein Verwertungszertifikatesystem daher insgesamt geeignet, den ökologischen Gedanken der Verpackungsentsorgung wieder mehr in den Focus zu rücken.