Das vom Hamburger Rechtsanwalt Martin Dieckmann erarbeitete und dem BDE vorgelegte Gutachten lege somit auf knapp 70 Seiten dar, dass die in Deutschland beabsichtigte Ausdehnung der Überlassungspflichten auf verwertbare Abfälle, die getrennt von gemischten Siedlungsabfällen erfasst werden, gleich mehrfach gegen geltendes europäisches Recht verstoßen würde.
Darüber hinaus weise das Gutachten dem Bundesverwaltungsgericht einen Verstoß gegen den EG-Vertrag nach. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hätte seine Rechtsauffassung vor dem Urteilsspruch zum Altpapier zwingend dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen müssen. Das seijedoch unterblieben, heißt es im Gutachten. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft gehe nun davon aus, dass sich neben dem Bundesverfassungsgericht auch die Europäische Kommission einschalten wird und das Bundesverwaltungsgerichtsurteil am Ende keinen Bestand haben werde.
Mit dem so genannten Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 hat erstmals ein Bundesgericht den Kommunen den Erstzugriff auf verwertbare und getrennt gesammelte Abfälle zugestanden.