Immer noch soll mehr als die Hälfte des in Deutschland anfallenden Altöls verbrannt werden, statt zu neuwertigem Basisöl verarbeitet zu werden, kritisierte der Bundesverband Altöl (BVA) neulich auf ihrer Jahrestagung in Erfurt und beklagt einerseits den mangelnden Vollzug, und andererseits eine klarere Gesetzgebung, die beim Altöl einen Vorrang des Recyclings vor der sonstigen Verwertung sicherstellen soll.
Mit der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) in nationales Recht könnte die Kritik des BVA neue Nahrung bekommen. Kaum ein Abfallstoff scheint sich so gut für das zu eignen, was die Verfasser mit der fünfstufigen Abfallhierarchie in der AbfRRl verankert haben: Zuerst sollen Abfälle recycelt werden, und nur wenn dies nicht möglich ist, sollen diese Abfälle einer sonstigen Verwertung zugeführt werden.
Für Altöl würde dies bedeuten, so viel wie möglich in einem Raffinadeprozess zu neuem Basisöl aufzubereiten, und nur solche Altöle, die sich für diesen Prozess nicht eignen, zu Heizöl zu verarbeiten oder direkt zu verbrennen.
Die Altölentsorger befürchten demgegenüber jedoch Wettbewerbsnachteile. Schlimmstenfalls müssten sie ihr gesammeltes Altöl dann einem Oligopol weniger Raffinerieunternehmen andienen. Die erzwungene Umleitung des Altölstroms könnte nicht nur einen aus ihrer Sicht gut funktionierenden Markt gefährden, sondern auch den technologischen Fortschritt alternativer Verfahren in der Mitverbrennung oder bei der Herstellung von Heizöl aus Altöl gefährden.
Vieles deutet darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht die Diskussion um den Vorrang der Altölaufbereitung nach den Bundestagswahlen neu aufleben wird. Dabei werden beide Seiten nicht nur juristische Argumente in die Waagschalen der Lobbyarbeit werfen, sondern sich auch verstärkt um wissenschaftliche Schützenhilfe bemühen.
Lesen Sie mehr über den Altölmarkt in der am Montag, den 5. Oktober neu erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins.