Wie das RECYCLING magazin heute erfahren hat, sollen die Planmengen von den jeweiligen Systemen beauftragten Wirtschaftsprüfer auch auf Basis des Vertrages 2007 testiert werden. Als „beauftragter Dritter“ soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Boddenberg die entsprechenden Marktanteile auf Basis des alten Mengenclearingvertrages für alle Systeme wie bisher bindend ermitteln.
Die Prüfung der abzugebenden Mengenmeldung soll, insbesondere auf Drängen von Landbell, lediglich auf Basis einer „bereinigten“ Prüfungsrichtlinie erfolgen. Grundlage hierfür soll ein vom „beauftragten Dritten“ zuvor versandter und inhaltlich mit allen Systemen abgestimmter Entwurf sein, aus dem nunmehr alle Elemente entfernt werden sollen, die inhaltlich auf den neu abgeschlossenen Mengenclearingvertrag verweisen oder Bezug nehmen, den außer Eko-Punkt und Landbell alle anderen Systembetreiber im August unterzeichnet haben.
Nach einer ergebnislosen Diskussion über weitere Verfahrens- und Sachfragen, deren unterschiedliche Bewertung zumeist darauf zurückgeht, welche Rechtsauffassung zum weiteren Bestehen des gekündigten Mengenclearingvertrages zu Grunde gelegt wird, soll Rechtsanwalt Brinkschmidt im Namen der Bellandvision die Geschäftsführung der „Gemeinsamen Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH“ dazu aufgefordert haben, unverzüglich eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Brinkschmidt soll diesen Schritt im Wesentlichen damit begründet haben, dass die Gewährleistung eines wirksamen Mengenclearings die Kernaufgabe der Gemeinsamen Stelle sei, die es notfalls durch Weisung an die Geschäftsführung in Form eines Gesellschafterbeschlusses zu sichern gelte. Die vorausgegangene Diskussion belege, dass dies auf andere Weise nicht zu erreichen sei.
Der Antrag soll mit Unterstützung von DSD, Redual und Vfw angenommen worden sein.
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung soll nun am 9. Oktober stattfinden. Auf der Tagesordnung sollen unter anderem die Wahl eines neuen Vorsitzenden und der Beschluss über die Durchführung der Ermittlung von Lizenz- Vertragsmengenanteilen ab 2010 stehen. Ferner soll ein Beschluss über die Durchführung der Ermittlung von Lizenz- Vertragsmengenanteilen für das Jahr 2009 und über eine Prüfungsrichtlinie zum Mengenclearingvertrag gefasst werden.