Dabei betrifft die Novelle zunächst nur die grundlegenden Vergabevorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Vergabeverordnung. Detailänderungen für das Vergabeverfahren soll durch eine Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), geregelt werden. Sie stehen aber noch aus. Mit deren Verkündung wird im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen sein.
Damit werden auch die Verfahrensvorschriften und materiellen Vorgaben für die Auftragsvergabe einer Novellierung unterzogen. Erst hiermit werden die Reformbestrebungen – bis auf weiteres – abgeschlossen sein.
Lesen Sie mehr dazu in der am 02. November erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins.