„Die Bundesregierung erwartet für die nächsten Jahre allenfalls geringfügig abnehmende Abfallmengen“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Zahlreiche Planungen für weitere Anlagen sind laut Bundesregierung bereits eingestellt worden. „Zusätzlich hält unter anderem das Umweltbundesamt begrenzte Überkapazitäten von etwa 10 Prozent für die dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit sogar für erforderlich“, antwortet die Regierung weiter.
Unbegründet ist nach Meinung der Bundesregierung auch die Befürchtung, dass künftig verstärkt Abfallimporte in deutsche Verbrennungsanlagen fließen könnten. Die Statistiken zeigen ein nahezu ausgeglichenes Verhältnis von Abfallimporten und – exporten.
Bezüglich der schädlichen Umweltweiteinwirkungen der MVA verweist die Regierung auf die zulässigen Emissionsgrenzwerte, die für die Abfallverbrennung deutlich strenger seien als für anderen industrielle Anlagen und bei den neueren Anlagen deutlich unterschritten werden. Für unnötig betrachtet die Regierung eine Bedarfsprüfung im Bezug auf die Verfügbarkeit der benötigten Abfallmenge bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung neuer Anlagen. Eine solche Prüfung stelle nur eine Momentaufnahme dar.
Die Frage nach einer Besteuerung von Kunststoffen, die in den EBS-Kraftwerken eingesetzt werden, beantwortet die Regierung mit einem klaren Nein. Ebenso die Frage, ob sie den Einsatz von Rauchgasreinigungstechniken bei MVA über das bekannte Maß hinaus fördern wird.
Für gerechtfertigt hält die Regierung die Tatsache, dass EBS-Kraftwerke nicht dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Dennoch werde die Regierung laut eigener Aussage die Entwicklung der Verbrennungskapazitäten und Abfallströme weiter beobachten und gegebenenfalls durch Verordnungen und Regeln für die Einhaltung der Abfallhierarchie sorgen.