In kaum einem Land werden Abfalltransporte so stark überwacht wie in Deutschland. Aber all diese Regeln sind nicht immer einfach zu verstehen, sowohl für die Transporteure und ihre Auftraggeber, als auch für die diejenigen, die die Abfalltransporte überwachen. Deshalb empfehlen Juristen eine Vereinfachung des Abfalltransportrechts. Das KrW-/AbfG sollte im Rahmen der Umsetzung EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht entsprechend angepasst werden.
Künftig sollten alle Abfalltransporte genehmigt werden müssen. Bei nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung soll jedoch eine Anzeige bei den zuständigen Behörden ausreichen.
Lesen Sie in der am Montag (24. August) erscheinenden neuen Ausgabe des RECYCLING magazins, welche Pläne die britischen Regierung hinsichtlich der anaeroben Vergärung hat.