Behandlungsbäder ohne die zuvor beschriebenen organischen Inhaltsstoffe ließen sich in der Vergangenheit durch konventionelle Behandlungsmethoden wie Neutralisation und Fällung zuverlässig entsorgen. Das dabei entstehende nährstoffarme Abwasser wurde im Rahmen einer Direkt- oder Indirekteinleitung einer Kläranlage zur weiteren Behandlung übergeben. Seit dem Jahr 2005 sind die Betreiber von Kläranlagen jedoch verpflichtet, organische Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphor zu überwachen und weitestgehend aus Abwässern zu eliminieren.
Lesen Sie in der heute (3. August) erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins, wie die problematischen Inhaltsstoffe mit UV-Licht behandelt werden.