Bei dem Rechtsstreit ging es im Kern um die Frage, ob DSD auch dann Lizenzentgelte erheben darf, wenn auf den betreffenden Verpackungen zwar der Grüne Punkt aufgedruckt ist, mit der Entsorgung aber ein konkurrierender Systembetreiber beauftragt ist. Das Europäische Gericht erster Instanz sprach DSD dieses vermeintliche Recht ab. Daraufhin legte der Kölner Konzern Klage vor dem EuGH ein, die nun jedoch abgewiesen wurde
Die EU-Kommission hatte DSD im Jahr 2001 zu dieser Öffnung verpflichtet, um den Wettbewerb in der Branche zu stärken. Außerdem untersagte die Kommission dem Kölner Unternehmen, auch solche Kunden in die Nachweispflicht zu nehmen, deren Verpackungen nicht für DSD gesammelt wurden. (RM/dpa)