Laut BMU bedeutet die Reform, dass im Naturschutz das alte Rahmenrecht, das lediglich allgemeine Vorgaben für die Länder enthielt, abgelöst wird. Nun gilt bundesweit: Wer der Natur einen Schaden zufügt, muss diesen in natura auch wieder kompensieren. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Realkompensation nicht durchzuführen ist.
Im Bereich des Wasserrechts werden einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, des Küstenmeeres und des Grundwassers in Kraft treten. Nach Angaben des BMU gleichen die Interessen an der Nutzung und am Schutz von Gewässern aus, zum Beispiel bei der Durchgängigkeit und der Mindestwasserführung.
Das sogenannte Rechtsbereinigungsgesetzt bestimmt die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte wasserwirtschaftliche und forstliche Vorhaben bundeseinheitlich. Das BMU teilte mit: „Bei Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen wird den Bundesländern eine bessere Kontrolle der Abfallströme und Entsorgungswege ermöglicht. Damit kann eine illegale Nutzung von Abfällen besser unterbunden werden.“
Nach wie vor kritisiert Bundesumweltminister Sigmar Gabriel das Scheitern des Umweltgesetzbuches. Die geplante integrierte Vorhabengenehmigung werde es weiterhin nicht geben. „Das Umweltgesetzbuch hätte bedeutet: Ein Projekt – eine Behörde – ein Verfahren – eine Genehmigung. Das hätte gerade die kleinen und mittleren Unternehmen von bürokratischem Aufwand und Kosten entlastet“, sagt Gabriel. „Diese Vereinfachungen hat die Union bewusst verhindert.“ Nun bleibe es bei dem Nebeneinander verschiedener Genehmigungsverfahren, auch wenn es nun bundesweit einheitliche Regelungen im Natur- und Wasserrecht gebe.