Mit Reverse Charge wird die Umkehr der Steuerschuldnerschaft vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger für Lieferungen von Altmetallen und Schrott bezeichnet. Aus Sicht des VDM wurde im Bundestag eine wichtige Chance vertan, das deutsche
Umsatzsteuerrecht für den Handel mit Altmetallen und Schrotten zukunftsfähig zu machen und Wettbewerbsverzerrungen zu beheben. Der Recyclingverband beklagt schon seit langem, dass die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Schrott innerhalb der Europäischen Union einen spürbaren Wettbewerbsnachteil für deutsche Metallhandelsunternehmen darstellten und einen Umsatzsteuerbetrug überhaupt erst lohnend machten. Die Umsetzung des Systemwechsels zu Reverse Charge sollte deshalb eines der ersten Ziele einer neuen Regierung sein, fordert der VDM.
300