Dies verstößt nach Ansicht von BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith eindeutig gegen die Verordnung Nr. 1 vom 15.04.1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Zusätzlich zu seiner Beschwerde hat sich der BDE an den für Industrie und Unternehmen zuständigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Günther Verheugen, und an den Kommissar für Mehrsprachigkeit, Leonard Orban, mit der Forderung gewandt, für die Übersetzung der zur Durchführung der Reach-Verordnung notwendigen Begleitdokumente und Internetinhalte in alle Amtssprachen der Europäischen Union Sorge zu tragen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.
Zugleich hat der BDE den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages gebeten, die Problematik im Parlament zur Sprache zu bringen und sich dem Beschwerdeanliegen gegenüber der Kommission anzuschließen.
Der Verband erwartet von seiner Initiative eine wesentliche Erleichterung der ohnehin nicht einfachen Arbeiten bei der Beachtung und Umsetzung der Reach-Verordnung, insbesondere für die im Verband organisierten kleinen und mittleren Unternehmen.