Grundsätzlich gelte für wirtschaftliche Tätigkeiten von Kommunen das Subsidiaritätsprinzip, und das aus gutem Grund, schreibt der BDE in seiner Pressemitteilung. Raith: „Unternehmerische Verantwortung darf nicht durch Selbsteintritt öffentlicher Körperschaften in den Markt ersetzt werden, da dann für alle Risiken und Fehlleistungen im Zweifel der Steuerzahler unmittelbar haftet.“
Laut dem BDE läuft die beliebige Übernahme von Tätigkeiten, die bislang durch freie Unternehmen ausgeübt worden sind, „auf unzulässige, entschädigungslose Enteignungen hinaus“. Eine Ausdehnung der Möglichkeiten zur ausschreibungsfreien interkommunalen Zusammenarbeit wäre ein Schlag gegen die Prinzipien eines fairen und transparenten Wettbewerbs.
Richtigerweise habe das vor wenigen Monaten reformierte deutsche Vergaberecht der von kommunaler Seite verfolgten Sonderstellung der öffentlichen Hand und der Ausweitung interkommunaler Zusammenarbeit aus Sicht des BDE eine Absage erteilt. Raith: „Die wesentlichen Elemente einer modernen Entsorgung dienen der Versorgung der heimischen Industrie mit wertvollen Rohstoffen. Dies ist keine Aufgabe, die im besonderen öffentlichen Interesse liegt und deshalb kommunaler Art ist.“
Gerade die Situation der aktuellen Wirtschaftskrise zeige, so Raith, dass sich die Kommunen angesichts stark wegbrechender Steuereinnahmen in wichtigen Bereichen mit hoher Priorität ihrer Kernzuständigkeit widmen sollten. Die zusätzliche Übernahme wirtschaftlicher Tätigkeiten ist nicht zu verantworten.