Die größten Import-Mengen bildeten behandeltes Holz und belasteter Boden (jeweils 1,1 Millionen Tonnen); beim Export hatten 500.000 Tonnen aus Restfraktionen der Abfallsortieranlagen den größten Anteil. Zustimmungspflichtig sind insbesondere alle Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen.
Wie das UBA weiter mitteilt, nahm vor allem die Einfuhr von Abfällen zur Ablagerung auf Deponien stark zu. Sie hat sich im Vergleich zum Jahr 2005 mit einer Menge von 1,0 Millionen Tonnen mehr als verdoppelt. Die Abfälle kamen vor allem aus Italien (740.000 t) und Irland (220.000 t) und wurden auf Deponien vor allem in den Bundesländern Sachsen (460.000 t) und Mecklenburg-Vorpommern (250.000 t) verbracht. Es handelte sich dabei nur um anorganisches Material, denn seit 2005 gilt ein Ablagerungsverbot für organische Abfälle.
Die Importe von Hausmüll aus Italien, die große Medienaufmerksamkeit bewirkt hatten und sich auf mehrere Bundesländer verteilten, sind laut UBA mit 160.000 Tonnen im Vergleich zum Gesamtaufkommen an Siedlungsabfällen gering. Der Hausmüll aus Italien wurde entweder verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt.
Der Transport der oben genannten Abfallmengen wurde laut UBA von den Behörden der Bundesländer genehmigt und überwacht. Überprüft wurden vor allem die betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung, dokumentiert wurde der Entsorgungsvorgang durch ein Begleitscheinverfahren.
Illegale Verbringungen größeren Ausmaßes im Jahr 2008 sind laut UBA nicht bekannt. Grenzüberschreitende Abfallverbringung ist daher nicht zwangsläufig ein Umweltproblem, urteilt die Behörde. Transporte zwischen EU-Staaten seien auch ein Zeichen zunehmender europäischer Integration.
Das hohe Niveau der Abfalleinfuhr nach Deutschland geht insbesondere auf die hochwertigen Entsorgungsstrukturen in Deutschland und ökonomische Gründe zurück. Im grenznahen Raum kann der Transport ins Ausland eine ortsnahe Verwertung ermöglichen, die im Inland nur in großer Entfernung zur Verfügung stünde. Gerade kleinere Staaten haben im Inland keine Verwertungsmöglichkeiten für bestimmte Abfälle. Dann bliebe die Abfallbeseitigung als einzige Möglichkeit der Entsorgung im Inland.
Für Abfälle zur Beseitigung sind jedoch die Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf nationaler Ebene zu berücksichtigen, heißt es in der Veröffentlichung des UBA. Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht genehmigungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) für das Jahr 2007 liegt nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bei 21,8 Millionen Tonnen, die Einfuhr bei 16,8 Millionen Tonnen. Haupthandelspartner sind auch hier die Niederlande mit jeweils 11 Millionen Tonnen.
Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland ist die Volksrepublik China mit 1,4 Millionen Tonnen, schreibt das UBA. Die Ein- und Ausfuhr von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen und der Verkehr zwischen den EU-Staaten durch die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen.