Der EuGH bestätigt laut einer Pressemitteilung der SRH, dass der Verzicht der Landkreise auf eine europaweite Ausschreibung – anders als von der Brüsseler Wettbewerbsbehörde behauptet – in Ordnung gehe.
SRH-Geschäftsführer Rüdiger Siechau begrüßt das Urteil: „Der EuGH bestätigt, dass das Vergaberecht bei dieser Form der interkommunalen Zusammenarbeit keine Anwendung findet. Wir freuen uns, die gute Zusammenarbeit mit den südlichen Landkreisen auf Grundlage des nunmehr höchstrichterlich bestätigten Vertrages fortsetzen zu können.“