DUH, Öko-Institut und UfU weisen in einer gemeinsamen Presseerklärung darauf hin, dass die Föderalismusreform von 2006 festgelegt hatte, dass bis zum 31.12.2009 der Bund Naturschutz- und Wasserrechte regeln kann, von denen die Bundesländer dann nicht mehr abweichen dürfen. Verstreicht die Frist, können ab dem 1. Januar 2010 die 16 Bundesländer den Natur- und Artenschutz und das Wasserrecht in eigener Verantwortung regeln – das Recht würde dann völlig zersplittern.
Nach dem Scheitern eines Umweltgesetzbuches hat der Bundesrat am 15.5.2009 Änderungen zu den Vorschlägen der Bundesregierung beschlossen, mit denen sie bestehende Gesetze im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes bundeseinheitlich anpassen will.
Die Umweltjuristen von DUH, Öko-Institut und UfU befürchten nun, dass der zeitliche Druck bei der Verabschiedung der Einzelgesetze noch in dieser Legislaturperiode von den Ländern genutzt wird, um das Umwelt- und Naturschutzrecht zu Gunsten der Wirtschaft zu verwässern. Sie lehnen die Vorschläge des Bundesrats strikt ab und haben heute ein entsprechendes Positionspapier an die Bundestagsabgeordneten geschickt.