Stellungnahmen können bis zum 16. Juni 2009 schriftlich auf dem Postwege oder elektronisch unter Verwendung folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden: WAII3@bmu.bund.de
Kernstück der neuen Verordnung ist die Verpflichtung der so genannten Erstinverkehrbringer, ihre bepfandeten Getränkeverpackungen mit der Aufschrift „Mehrweg“ beziehungsweise „Einweg“ zu kennzeichnen. Damit soll den Konsumenten eine ökologisch bewusste Kaufentscheidung erleichtert werden. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Getränkeverpackungen dürfen dann künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden.