Die Altfahrzeugverordnung schreibt den Herstellern allerdings vor, die kostenlose Rücknahme der Fahrzeuge zu gewährleisten. Diese Verpflichtung hätte in den vergangenen Jahren keine Rolle gespielt, da infolge des hohen Schrottpreises die Verwertungsbetriebe die kostenlose Rücknahme verbunden mit Erlösen aus dem Ersatzteilverkauf auch gewährleisten konnten, erläutert Franz Mayer, Sprecher des Arbeitskreises der Sachverständigen für Altautoverwertung.
Jetzt seien die Automobilhersteller gefragt, die „flächendeckende kostenlose Rücknahme“ zu gewährleisten, so die Auffassung der Sachverständigen. Annahmegebühren vom Neuwagenkäufer, der sein über neun Jahre altes Auto zum Verschrotten gibt, zu fordern, sei nicht zulässig, geschehe aber bereits teilweise. Durch die Abwrackprämie gebe es ein Überangebot, so dass derzeit keine kostendeckende Verwertung von alten Fahrzeugen möglich sei, teilt Mayer weiter mit. Somit müssten die Autohersteller die Fahrzeuge selbst zurücknehmen oder aber die Kosten der Entsorgungsdienstleistung tragen.