Abwrackprämie – die Sicherungen des BMU

Ende vergangener Woche hat das Bundesumweltministerium (BMU) in einem Schreiben an die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) noch einmal klar gemacht, wie verhindert werden soll, dass die Abwrackprämie dazu führt, dass verstärkt Altautos exportiert werden.

Schon bei der Erarbeitung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen habe das BMU darauf geachtet, dass in der Praxis neben dem Verwertungsnachweis nach der Altfahrzeug-Verordnung von den Demontagebetrieben zusätzlich ein Nachweis gefordert wird, dass das zu entsorgende Altfahrzeug einem Shredderbetreiber zugeführt wird.

Wie Helge Wendenburg im Namen von Umweltminister Gabriel in dem Schreiben ausdrücklich betont, wurden von der Bundesregierung kurzfristig sowohl die Altfahrzeug-Verordnung als auch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung geändert, „damit dem die Förderrichtlinie durchführenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen des Antragsverfahrens nunmehr das Original des von der Zulassungsstelle entwerteten Fahrzeugbriefs übergeben werden kann.“

Außerdem habe das BMU die für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden bereits im Februar darum gebeten, dass sie darauf hinwirken, „dass die für den Vollzug der Altfahrzeug-Verordnung zuständigen Behörden verstärkt und gegebenenfalls durch Stichproben darauf achten, dass die Altfahrzeug-Verordnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben korrekt vollzogen wird.“

Das Schreiben Wendenburgs ist die Antwort auf ein Schreiben der BDSV an Umweltminister Gabriel, wo sich der Verband von den in einem Artikel der Bildzeitung Mitte April kritisierten kriminellen Machenschaften der Schrottbranche bei der Umsetzung der Abwrackprämie distanziert hat. Zugleich warnte der Verband vor den Folgen derartiger Vorfälle auf das Recycling und begrüßte schärfere Kontrollen durch die Vollzugsbehörden.

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