Das neue Gutachten unterscheide sich von Vorstellungen der kommunalen Abfallwirtschaft in entscheidenden Punkten, so der BDE und die BDSV. Dies gelte insbesondere für die gravierende Beschneidung gewerblicher Sammlungen von Sekundärrohstoffen aus privaten Haushaltungen. Die neue, vom Bonner Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein verfasste Studie zeige den schmalen Gestaltungsspielraum auf, den das Europa- und Verfassungsrecht dem deutschen Gesetzgeber setze. In der Substanz, betonen die beiden Verbände, dürften gewerbliche Sammlungen nicht angetastet werden.
Der vom Bundesumweltministerium erteilte Gutachtenauftrag sei darauf gerichtet, die Grenzen für künftige Überlassungspflichten für separat bereitgestellte Verwertungsabfälle aus privaten Haushaltungen auszuloten, so die beiden Verbände. Bei der Neugestaltung des Abfallrechts in Deutschland, die durch die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bis spätestens 12.Dezember 2010 zu erfolgen habe, dürfe eine solche Tendenz die politische Diskussion nicht prägen. Angesichts der großen Bedeutung, die die heimischen Entsorgungs- und Rohstoffwirtschaft für die gesamte Volkswirtschaft habe, könne es nicht um die Erhaltung der gesetzlich maximal möglichen Besitzstände von kommunalen Entsorgungsträgern und ihren Abfallwirtschaftsbetrieben gehen, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung der Verbände.
BDE und BDSV fordern vom Bundesumweltministerium mehr Marktwirtschaft in der Abfallwirtschaft; die derzeitige „duale Entsorgungsordnung“ dürfe nicht schon am Anfang des notwendigen Innovationsprozesses „in Beton gegossen werden“. Beide Verbände wollen gemeinsam ein Konzept unterbreiten, das in einem wettbewerblichen Verfahren den privaten Entsorgungsbetrieben „faire Chancen“ einräume. Wichtigste Leitidee werde dabei sein, vom hohen Standard der Sekundärrohstoffwirtschaft in Deutschland keine Abstriche zu machen. Der Recyclinggedanke solle weit gestärkt werden.