„Die Übernahme gefährlicher Abfälle in Hausmüllverbrennungsanlagen gefährdet die Sicherheit der Mitarbeiter und Anwohner sowie die Umwelt“, so BDSAV-Geschäftsführer Horst Suchomel.
Der BDSAV fordert eigenen Angaben zufolge ein Verdünnungsverbot für gefährliche Stoffe nicht nur im Deponierecht. Hierfür biete die Umsetzung der EU-Richtlinie über Abfälle in nationales Recht einen geeigneten Ansatz. Zudem solle der Gesetzgeber eine Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in MVA untersagen.
Der BDSAV befürchtet, dass die Menge an mitverbrannten gefährlichen Abfällen wieder eine Größenordnung von 200.000 Tonnen erreichen könnte, wie sie einer Studie des Marktforschungsinstituts Prognos zufolge im Jahr 2002 erreicht wurde. Ursächlich für die wachsende Menge an gefährlichen Abfällen bei der Mitverbrennung in MVA seien nach Ansicht des BDSAV steigende Überkapazitäten.