Die zuständige Clearingstelle scheine überfordert zu sein, so Reiche weiter. Während das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag abgelehnt hat, hat das Landgericht Stralsund einem betroffenen Unternehmen der Biogas-Branche eine erhöhte Vergütung zugesprochenen.
Zu der Existenzgefährdung führe nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der vom Gesetzgeber gewählte Anlagenbegriff. Reiche weist darauf hin, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Juni 2008 während der Beratungen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) darauf hingewiesen und einen Änderungsantrag gestellthabe, der abgelehnt wurde.
Gegenwärtig herrschr seitens des zuständigen Bundesumweltministeriums offensichtlich Unklarheit darüber, wie viele Anlagen von der krisenhaften Entwicklung betroffen seien, rügt Reiche. Das sorge für Unsicherheit bei den in den Unternehmen Beschäftigten und bei Investoren. Von denjenigen, die diese Situation zu verantworten haben,sei jetzt schnelles und unbürokratisches Handeln gefordert, fordert die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Sonst könnten ohne Not Arbeitsplätze und Investitionen von bis zu 400 Millionen Euro gefährdet sein.“