Fruscio kritisiert, dass die jetzige Version eine unzulässige Vermischung von Prüfungs- und Qualitätskriterien enthält. „Das klar definierte Ziel der Prüfrichtlinie ist eine Sicherstellung der Vollständigkeit und Korrektheit der Lizenz- und Vertragsmengenanteile, nicht die Festlegung gemeinsamer Qualitätskriterien. Diese halten wir an dieser Stelle kartellrechtlich für bedenklich, denn sie behindern einen freien Wettbewerb im Sinne der Kunden.“
Wie es in der Pressemitteilung des Unternehmens weiter heißt, soll laut der erweiterten Prüfrichtlinie der Anteil der Branchenlösungen für alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen einheitlich gemäß den Angaben der Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung fest gelegt werden. Eine individuelle Berücksichtigung der tatsächlichen Anteile des jeweiligen Kunden über eine Kundenstudie oder Vertriebsweganalyse, wie bisher praktiziert, wäre damit nicht mehr möglich.
Der neue erweiterte Prüfkriterienkatalog sieht weiterhin vor, so Reclay, bestimmte Auslegungsfragen der Verpackungsverordnung für alle Systembetreiber verbindlich festlegen. Auch dies ist aus Sicht von Fruscio kritisch zu beurteilen: „Hier soll aus dem Markt heraus der Rechtsprechung vorgegriffen werden. Wenn es in Zukunft so ist, dass sich die Systembetreiber ihre Rechte und Pflichten selbst gestalten, führt das in letzter Konsequenz zu der Frage, wofür wir noch eine Verpackungsverordnung und eine Rechtsprechung zu diesem Thema brauchen.“
Darüber hinaus sieht die Reclay Group die Vorfestlegung von sechs Systembetreibern auf die BDO als zu beauftragende Wirtschaftsprüfergesellschaft im Alleingang als eine klare Absage an ein gemeinsames Vorgehen aller Systembetreiber. Fruscio: „Im Sinne eines stabilen Marktes können nur alle Systembetreiber gemeinsam eine Vereinbarung finden. Dies sollte jetzt schnell geschehen.“