Das untergesetzliche Regelwerk zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz enthält Anforderungen an die Beschaffenheit der zu entsorgenden Abfälle, um eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung beziehungsweise Beseitigung von Abfällen sicherzustellen. Teilweise verläuft die Fortschreibung der gesetzlichen Regelungen jedoch langsamer als die Fortentwicklung der Untersuchungsverfahren. „Es kommt daher vor, dass für die Bestimmung ein und desselben Parameters je nach Rechtsbereich im schlimmsten Falle mehrere, unterschiedliche und auch nicht vergleichbare Verfahren in den gesetzlichen Regelwerken zitiert werden“, wie die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall in ihrem Vorwort zur Methodensammlung schreibt.
So bildeten beispielsweise die Ergebnisse der chemischen Untersuchung von Abfällen oftmals die Grundlage einer Entscheidung über die Einstufung eines Abfalls als gefährlich oder nicht gefährlich beziehungsweise. über die Art der Entsorgung dieses Abfalls – Zuordnung zu Deponie- und Verwertungsklassen – und der damit verbundenen Dokumentationspflichten und Kosten.
Die LAGA-Methodensammlung will Abfallerzeuger, Gutachter, Untersuchungsstellen und Vollzugsbehörden einen Überblick verschaffen helfen und zudem eine Hilfestellung zu den in der Abfallanalytik verwendeten Untersuchungsverfahren bieten. Dabei werden bei der der Auswahl von Verfahren zur Abfalluntersuchung unterschiedliche Abfälle wie zum Beispiel Shredderleichtfraktionen, Sekundärbrennstoffe, Feststoffe aus dem Altlastenbereich, Klärschlamm, Kompost, Althölzer und Altöl berücksichtigt.