Damit sind alle Branchenlösungen, die der Mainzer Umwelt- und Entsorgungsspezialist seinen Kunden bietet, fristgerecht bei den Bundesländern angezeigt.
Die den Ländern vorgelegten Testate eines unabhängigen Sachverständigen sollen belegen, dass alle Branchenlösungen den gesetzlichen Bestimmungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) und den Richtlinien der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall („LAGA-Eckpunktepapier“) vollumfänglich entsprechen, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.
Damit sollen sich die Kunden auf die Entsorgungskompetenz von Landbell verlassen und ihre Verpackungen, die an gleichgelagerten Anfallstellen (Krankenhäuser, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Werkstätten, Verwaltungen, Hotels und so weiter) anfallen, von der Beteiligungspflicht an einem Dualen System befreien.
Die sechs branchenbezogene Entsorgungslösungen sind jeweils individuell auf die Branchensegmente und die damit verbundenen Anforderungen der Kunden zugeschnitten. Landbells Kunden kommen aus den Bereichen: Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheit und Pflege, Lebensmittelherstellung und Handwerk, Büro und Elektronik, Kultur und Freizeit sowie Oberflächenschutz und Hygiene. Die Branchenlösungen sind seit Jahren erprobt und aus den bewährten Selbstentsorgerlösungen der Landbell AG hervorgegangen.
Zum Hintergrund: Die Branchenlösungen kommen an Anfallstellen zum Einsatz, die mit privaten Haushalten vergleichbar sind wie Krankenhäuser oder Restaurants. Beteiligen sich die Unternehmen an der Lösung, sorgt Landbell dafür, dass die vom Kunden an die Anfallstellen gelieferten Verpackungen nach Gebrauch dort auch wieder regelmäßig zurückgenommen und entsorgt werden. Das gewährleisten die branchenspezifischen Erfassungsstrukturen, die Landbell flächendeckend aufgebaut hat. Mit dem Mengenstromnachweis dokumentiert Landbell für die Kunden die Erfüllung der gesetzlichen Verwertungsquoten.