Gabriel macht für das Scheitern vor allem den bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer verantwortlich. Ende Januar habe er in einem persönlichen Gespräch mit Horst Seehofer nochmals Kompromissbereitschaft gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch habe die Union zurückgewiesen, heißt es in der jüngsten Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums.
Jetzt könne der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums in dieser Legislaturperiode nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden, bedauert Gabriel. Und es werde in Deutschland weiterhin kein einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss geben: Die bestehende Zersplitterung des Rechts bleibt somit bestehen.
Mit ihrer Verhinderung eines vereinfachten und einheitlichen Umweltrechts schade die Union der Wirtschaft und der Umwelt gleichermaßen. Gerade in Zeiten wie diesen braucht die Wirtschaft Erleichterungen für Investitionen und Abbau von bürokratischen Hindernissen.
Der derzeitige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz und saarländische Umweltminister, Stefan Mörsdorf, bedauerte das Scheitern des UGB ebenfalls. Sich nun in gegenseitigen Schuldzuweisungen zu ergehen, sei jedoch deutlich zu wenig. Mörsdorf forderte alle Beteiligten auf, nun weiter nach einer Lösung zu suchen.